Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Secondhand-Ware

 

  1. Warenannahme

„Fräulein Nora“ übernimmt die Ware ausschließlich in Kommission.

Angenommen werden Damenkleidung, Schuhe (ungetragen bzw. neuwertig), Taschen, Accessoires (Schals, Sonnenbrillen, Gürtel etc.) der Saison entsprechend. 

Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bleibt die übergebene Ware Eigentum der KommissionskundIn.

Die Kommissionszeit beträgt bei Saisonware 3 Monate. In den letzten 2 Wochen der Kommissionszeit wird die Saisonware, wenn nicht anders vereinbart, im Sale um bis zu -50% angeboten, was auch den vereinbarten Auszahlungsbetrag um den jeweiligen Prozentsatz verringert.

Waren von Discountern wie KIK, Hofer, Lidl, Takko, Primark, NKD etc. werden NICHT angenommen.

Nicht angenommen werden außerdem echte Pelze, Sportbekleidung, Unterwäsche, Socken, Strümpfe.

„Fräulein Nora“ entscheidet welche Teile zum Verkauf angenommen werden.

Frühlingsbekleidung: ab 1. Februar    Sommerbekleidung: ab 1. April

Herbstbekleidung: ab 1. August

Winterkleidung: ab 1. November

 

  1. Zustand der Ware

Die Kleidung muss gewaschen, ggf. gebügelt und in einwandfreiem Zustand sein, um eine optimale Verkaufsvermittlung gewährleisten zu können.

Waren mit Flecken, Löchern, Verschleißspuren, ausgewaschenen Farben, kaputtem Reißverschluss etc. werden nicht angenommen.

 

  1. Vergütung

Der Verkaufspreis wird von „Fräulein Nora“ festgelegt. Der daraus resultierende Einkaufspreis beträgt 33,33% des Verkaufspreises.

Im Falle übersehener oder versteckter Mängel (kleines Loch, Flecken, fehlende Teile, etc.) ist „Fräulein Nora“ berechtigt den Verkaufspreis  zu mindern. Dies gilt auch für spezielle Rabattaktionen.

 

 

 

  1. Warenrückgabe/Auszahlung

Nach Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit  verpflichtet sich die KommissionskundIn die nicht verkaufte Ware unaufgefordert wieder abzuholen. "Fräulein Nora" gibt einen Monat Frist für die Abholung. Nach Ablauf dieses Monats - sofern nichts anderes vereinbart - geht die Ware in das Eigentum von "Fräulein Nora" über und wird einem guten Zweck zugeführt.

 

Die KommissionskundIn erhält den Verkaufserlös nach dem tatsächlichen Verkauf der Ware. Frühestens 14 Tage nach dem Verkaufstag der Ware.

Fällige Geldbeträge aus dem Verkaufserlös sind innerhalb eines Jahres ab Verkaufsdatum zu beheben. Danach verfällt jeglicher Anspruch auf Auszahlung.

Fordert die KommissionskundIn die Ware vor Ablauf der Kommissionszeit zurück, fällt eine Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Aufwand von € 2,50 pro Teil an.

 

  1. Haftung

„Fräulein Nora“ übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Wasserschäden oder höherer Gewalt. Ebenso ist die Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.

Eine besondere Verwahrungsart der Ware ist ausdrücklich nicht vereinbart. Die örtlichen Gegebenheiten hat die KundIn selbst bei Übergabe der Ware augenscheinlich zur Kenntnis genommen.

Mit der Abgabe der Ware akzeptiert die KommissionskundIn die AGBs. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgelegt werden.

 

  1. Rechtsgültigkeit

„Fräulein Nora“ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu ändern und diese Neufassung zu veröffentlichen.

 

Allgemeines

Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. “Fräulein Nora“ bietet jedoch die Möglichkeit gegen Kautionshinterlegung die Ware für max. 3 Tage mit nach Hause zu nehmen. Nach Ablauf der 3 Tage gilt die Ware als verkauft. Davon ausgeschlossen ist reduzierte Ware.